Am Tag der Urteilsverkündung konnte der Beklagte nicht erscheinen, aber der Fall war gut für ihn ausgegangen. Stolz berichtete der Anwalt des Beklagten von diesem Sieg telefonisch mit den Worten “Alles lief bestens – die Wahrheit hat gesiegt.” Der Mandant: “Sofort Berufung einlegen!”